Airport Vienna Transfer erbringt Dienstleistungen aufgrund der nachfolgenden AGB, der
Leistungsbeschreibungen und der Preislisten. Abweichende Geschäftsbedingungen gelten
nicht, auch wenn Airport Vienna Transfer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Abweichungen von diesen
Bedingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung von Airport Vienna Transfer . Ein
Vertrag kommt nur zustande, wenn dieser von Airport Vienna Transfer bestätigt wird.
Leistungsumfang
Der Leistungsumfang bestimmt sich ausschließlich nach der schriftlichen
Auftragsbestätigung von Airport Vienna Transfer oder subsidiär nach den schriftlichen Angebot von
Airport Vienna Transfer . In Prospekten, Leistungskatalogen, Preislisten und ähnlichen Informationen
enthaltenen Angaben sind nur insoweit verbindlich, als ausdrücklich aus diese Bezug
genommen wird. Die Beförderung erfolgt nach den Vorschriften der StVO und dem PbefG. Die
Fahrgäste haben sich an Weisungen von Airport Vienna Transfer oder des Chauffeurs zu halten. Handeln
Gäste gegen die Weisungen, oder stellen sie eine Gefährdung nach der StVO, oder der
Sicherheit des Straßenverkehrs durch Beeinträchtigungen des Chauffeurs dar, ist Airport Vienna Transfer
berechtigt, sie von der Beförderung auszuschließen. In diesem Fall berechnet Airport Vienna Transfer
den vollen Fahrpreis einschließlich des Fixpreis oder Kilometerpreises und aller Neben-
und Sonderleistungen.
Abholung am Flughafen (Flughafentransfer)
Jede Änderung der vereinbarten Abholzeit, gleich aus welchem Grund, ist Airport Vienna Transfer
unverzüglich mitzuteilen. Schäden durch eine nicht unverzügliche Mitteilung gehen zu
Lasten des Kunden. Der Chauffeur von Airport Vienna Transfer steht zu der vereinbarten Abholzeit am
jeweiligen Meetingpoint des Flughafenterminals, oder dem zuvor schriftlich vereinbarten
Treffpunkt, mit Namensschild oder Firmenlogo bereit (frühere oder spätere Bereitstellung
ist bei der Buchung anzugeben) und wartet bis zu 60 Minuten ohne gesonderte Berechnung.
Eine Telefonnummer, unter welcher der Fahrgast seinen Chauffeur erreichen kann, ist in
dem Bestätigungsschreiben angegeben. Sollte nach Ablauf der 60 minütigen Wartezeit kein
Kontakt zum Fahrgast oder zum Kunden zustande gekommen sein, tritt der Chauffeur die
Rückfahrt nach Wien ohne Fahrgast an. Die Leistung von Airport Vienna Transfer gilt dann als erbracht
und der volle Fahrpreis wird zur Zahlung fällig. Weitere vom Kunden gewünschte
Wartezeiten werden nach der gültigen Preisliste berechnet.
Preise
Die Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
Es gelten die am Tag der Buchungsbestätigung gültigen Preise. In der Preisliste nicht
aufgeführte Pauschalpreise können nur schriftlich vereinbart und gelten nur für das
vereinbarte Fahrtdatum und Mietzeit. Darüber hinausgehende Zeiten und Entfernungen
werden nach der gültigen Preisliste berechnet. Mehrkosten durch Verzögerungen gehen zu
Lasten des Kunden, es sei denn, die Verzögerungen beruhen auf einem Verschulden von
Airport Vienna Transfer oder des Chauffeurs. Der Fahrpreis beinhaltet die Personenbeförderung mit
normalen Gepäck; die Mitnahme sperriger Güter bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
Zahlungsbestimmungen
Airport Vienna Transfer behält es sich vor, vor Antritt der Fahrt eine Anzahlung von bis zu 50 % des
Gesamtpreises zu erheben oder vor Annahme eines Auftrages einen auf Airport Vienna Transfer
ausgestellten Blanko-Belastungsbelegt einer gültigen Kreditkarte zu verlangen.
Restzahlungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Fristen zur Zahlung
fällig. Für die Rechtszeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Betrages zur
vorbehaltlosen Verfügung von Airport Vienna Transfer an. Bei Zahlung per Scheck gilt die Forderung erst
nach endgültiger vollständiger Gutschrift als bezahlt. Zahlungen werden stets zur
Begleichung der ältesten Forderung verwendet. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug,
berechnet Airport Vienna Transfer – vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Verzugschadens – Zinsen
in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz. Für die zweite und jede weitere
Mahnung werden € 10,– Mahngebühr berechnet. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, einen
geringeren Schaden nachzuweisen.
Stornierungen und Rücktritt
Stornierungen werden nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen oder bei mündlicher
Erklärung von Airport Vienna Transfer schriftlich bestätigt werden. Für die Rechtszeitigkeit
schriftlicher Stornierungen kommt es auf den Zugang bei Airport Vienna Transfer an. Stornierungen bis
einschließlich 24 Stunden vor dem vertraglich bestimmten Antritt der Fahrt sind
kostenfrei. Bei Stornierungen berechnet Airport Vienna Transfer einen Anteil am Fahrtgrundpreis als
Schadensersatz. Dieser Anteil beträgt:
* 50 % bei Stornierungen bis 12 Stunden
* 80 % bei Stornierungen bis 3 Stunden vor dem vertraglich vereinbarten Beginn der
Leistungserfüllung
* 100 % bei späteren Stornierungen und bei Nichtantritt der Fahrt.
Aufwendungen berechnet Airport Vienna Transfer unabhängig von der Rechtzeitigkeit der Stornierungen,
wenn diese bereits angefallen sind. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis
gestattet, das Airport Vienna Transfer gar kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Airport Vienna Transfer
behält sich vor, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn der Kunde seine
Zahlung einstellt, in Insolvenz gerät oder aufgrund äußerer Umstände davon auszugehen
ist, dass die Dienstleistungen missbräuchlich in Anspruch genommen werden, oder der
Kunde ihm nach diesen Vertragsbestimmungen obliegende Pflicht verletzt.
Pflichten und Haftung des Kunden
Der Kunde teilt Airport Vienna Transfer unverzüglich jede Änderung seines Namens, seiner (Rechnungs-)
Anschrift, seiner Rechtsform und seiner Bankverbindung mit. Ebenso ist der Kunde dazu
verpflichtet, die erforderlichen Angaben zu Fahrgästen, Zeit und Ort der
Leistungserbringung zu machen. Unterlässt der Kunde eine unverzügliche Mitteilung,
haftet er für Schäden, die bei rechtzeitiger Mitteilung vermieden worden wären. Der
Kunde verpflichtet sich, auch im Namen der Fahrgäste, die Leistung von Airport Vienna Transfer nicht
missbräuchlich zu nutzen, insbesondere
* die Erfüllung der Dienstleistung nicht zu stören oderzu behindern
* keine Schäden hervorzurufen
* nicht gegen strafrechtliche Vorschriften zu verstoßen
* das Rauchverbot im Fahrzeug strikt einzuhalten
* die Übernahme des Fahrpreises nicht zu verweigern.
Verstößt ein Kunde gegen die vorbezeichneten Pflichten, ist Airport Vienna Transfer berechtigt, alle
erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung des Missbrauchs zu ergreifen. Bei schuldhafter
Verletzung haftet der Kunde gegenüber Airport Vienna Transfer auf Schadensersatz.
Haftung von Airport Vienna Transfer
Airport Vienna Transfer haftet dem Kunden auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur
bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie schuldhafter Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten von Airport Vienna Transfer , dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen.
Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit richtet sich nach den
gesetzlichen Vorschriften. Bei Sachschäden wird die Haftung von Airport Vienna Transfer auf € 1.000,00
pro Fahrgast begrenzt. Für die Fahrzeuge besteht eine Haftpflichtverletzung nach den
jeweils geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Für eventuelle
Zusatzversicherungen hat der Kunde selbst Sorge zu tragen. Airport Vienna Transfer haftet nicht für
Terminversäumnisse und deren wirtschaftlichen Folgen, soweit diese nicht von Airport Vienna Transfer
verschuldet wurden. Dazu zählt z.B. Verspätungen / Verzögerungen verursacht durch:
* Verkehrsstaus, Straßensperrungen
* Fahrzeugpannen oder Verkehrsunfälle
* schlechte Witterung
Für Schäden infolge fehlerhafter Übermittlungen von Daten durch den Kunden übernimmt
Airport Vienna Transfer gegenüber dem Kunden oder Fahrgast keine Haftung.
Anwendbares Recht und Gerichtstand
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Airport Vienna Transfer und seinem Kunden gilt ausschließlich
Österreicher Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Wien.
Teilunwirksamkeit
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die
übrigen Bedingungen von der Unwirksamkeit unberührt. Anstelle unwirksamer Klauseln
treten die gesetzlichen Vorschriften.
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